REINKARNATION Art Academy
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fine Art Academy Cologne

1. Geltung

Alle Leistungen und Angebote der Fine Art Academy Cologne (nachfolgend: „FAAC“) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die FAAC mit den Studenten bzw. Kursteilnehmern über die von ihr angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen der FAAC, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

2. Leistungen

2.1 Die FAAC bietet die nachfolgend aufgeführten Leistungen an:

Das Voll- und Teilzeitstudium umfassen jeweils die nachfolgend aufgeführten Kurseinheiten, je nach Vereinbarung:

und/oder

2.2 Das Voll- und das Teilzeitstudium können jeweils zu Beginn eines jeden Trimesters nach Absprache mit der FAAC aufgenommen werden und umfassen das gebuchte Stundenkontingent (Vollzeitstudium: 6 Std./4 Tage/Woche; Teilzeitstudium: 6 – 18 Std./Woche).
2.3 Die Einführungs-/Orientierungskurse umfassen ein Kontingent von 15 Unterichtsstunden und können jederzeit nach individueller Abstimmung mit der FAAC aufgenommen werden.
2.4 Wochendkurse (je nach Angebot), Aktzeichnen und Workshops (je nach Angebot) können separat und unabhängig von der Aufnahme eines Voll- und Teilzeitstudiums zu den jeweils angebotenen Zeiten gebucht werden.

3. Anmeldung; Vertragslaufzeit; Kündigung

3.1 Die Anmeldung zum Voll- und Teilzeitstudium sowie zu den Einführungs-/Orientierungskursen erfolgt über das Online-Anmeldeformular. Die FAAC prüft die eingesendeten Arbeiten und lädt anschließend zu einem Besprechungstermin ein. Ein verbindlicher Vertragsschluss erfolgt erst im Anschluss an den Besprechungstermin. Die Anmeldung zum Aktzeichnen erfolgt per Email an info@fineartacademycologne.com, und zu den Wochenendkursen bzw. Workshops je nach Verlautbarung.
3.2 Das Voll- und Teilzeitstudium erfolgt für eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Trimestern.
3.3 Die FAAC behält sich das Recht vor, Anmeldungen im Einzelfall abzulehnen.
3.4 Voll-und Teilzeitstudium können mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ablauf eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.

4. Öffnungszeiten/Unterrichtszeiten

4.1 Die Öffnungs- und Unterrichtszeiten sind auf der Homepage ausgewiesen.
4.2 An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

5. Gebühren

5.1 Für die gebuchten Leistungen fallen die vereinbarten Gebühren an.
5.2 Im Falle der Anmeldung zu einem Voll- bzw. Teilzeitstudium müssen die vereinbarten monatlichen Gebühren jeweils zum 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus der vereinbarten Laufzeit überwiesen werden. Die Zahlung hat per Überweisung auf das Konto der FAAC bei der Sparkasse Köln/Bonn zu erfolgen. Im Falle der Anmeldung zu einem Einführungs-/Orientierungskurs oder einem Workshop wird der einmalige Gebührenbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Der einmalige Gebührenbetrag ist per Überweisung auf das Konto der FAAC bei der Sparkasse Köln/Bonn zu leisten.
5.3 Im Falle des Zahlungsverzugs fallen ab dem 4. Werktag des betreffenden Monats die gesetzlichen Verzugszinsen an. Sollten die fälligen Studiengebühren nicht spätestens bis zum siebten Werktag des betreffenden Monats auf dem Konto der FAAC eingegangen sein, erhebt die FAAC darüber hinaus eine pauschale Mahngebühr in Höhe von € 10,00. Beträgt der Zahlungsrückstand 2 Monate oder mehr, werden im Falle der Anmeldung zu einem Voll- bzw. Teilzeitstudium sämtliche Gebührenforderungen für die vereinbarte Vertragslaufzeit sofort fällig. Darüber hinaus behält sich die FAAC das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Ausbildungsvertrags vor.

6. Materialien

6.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat der Student bzw. Kursteilnehmer sein eigenes Material (z.B. Leinwände; Papier; Pinsel; Farben) mitzubringen bzw. zu verwenden.
6.2 Der Student bzw. Kursteilnehmer verpflichtet sich, mit der ihm von der FAAC zur Verfügung gestellten Einrichtung einschließlich Arbeitsmaterialien etc. jederzeit pfleglich umzugehen.

7. Terminabsagen

7.1 Die FAAC ist berechtigt, die Durchführung einzelner Kurse bzw. Veranstaltungen – auch kurzfristig – aus wichtigem Grund abzusagen bzw. zu verschieben. Dies gilt insbesondere im Falle der Erkrankung bzw. plötzlichen Verhinderung eines Dozenten, soweit keine Vertretung gestellt werden kann oder wenn eine Mindestanzahl von 5 Teilnehmern für einzelne Kurseinheiten unterschritten wird. Von der FAAC abgesagte Kurse bzw. Veranstaltungen werden in Abstimmung mit dem Studenten bzw. Kursteilnehmer nachgeholt.
7.2 Kann ein Student bzw. Kursteilnehmer eine Kurseinheit nicht wahrnehmen, so hat er dies der FAAC rechtzeitig, mindestens aber 1 Werktag im Voraus, in Textform bekannt zu geben.

8. Rechte an bereitgestellten Unterlagen etc.; Nutzungsrechte an Fotos und Videoaufnahmen

8.1 An sämtlichen Unterlagen, Zeichnungen, Bildern, Fotos, Abbildungen, Vorlagen und sonstigen Dokumenten, welche die FAAC den Studenten bzw. Kursteilnehmern im Rahmen der Unterrichtseinheiten zur Verfügung stellt, behält sich die FAAC alle Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte, vor. Die Weitergabe an Dritte bzw. Vervielfältigung dieser Unterlagen ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die FAAC zulässig.
8.2 Der Student bzw. Kursteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die FAAC Fotos und Videos, die ggf. im Rahmen des Unterrichts etc. aufgenommen werden, zu Werbezwecken verwenden darf, z.B. auf der Homepage der FAAC oder auf Videoportalen im Internet. Die Einwilligung erfolgt unwiderruflich und kostenfrei.

9. Haftung

Die FAAC haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Für sonstige Schäden haftet die FAAC, soweit diese auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der FAAC oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der FAAC beruhen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Köln.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3 Die FAAC erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Studenten bzw. Kursteilnehmers im Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht. Einzelheiten hierzu können der Datenschutzerklärung auf der Webseite der FAAC entnommen werden.
10.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Fine Art Academy Cologne
Inhaber: Ivan Dimov
Brüsseler Str. 96
50672 Köln
www.fineartacademycologne.com